Bau- und Vergabeausschuss Mendig -4. Juli 2023 – 19:00 Uhr – Großen Ratssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig, 2. OG, Zimmer Nr. 43, Marktplatz 3, 56743 Mendig

Öffentlicher Teil:

1. Bauleitplanung der Stadt Mendig, Verbindungsstraße Industriegebiet/K53 und Erweiterung Industriegebiet, 1. Änderung;
Vorstellung der Entwicklungsabsichten eines Vorhabenträgers

An der Ernst-Abbe-Straße bzw. deren Verlängerung in Richtung K53 befindet sich der Wertstoffhof der Firma MEBA-Bodenverwertung GmbH. Die Firma MEBA-Bodenverwertung GmbH hat mit Schreiben vom 13.03.2023 einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Verbindungsstraße Industriegebiet/K53 und Erweiterung Industriegebiet“ eingereicht, da dieser den Planungsabsichten der Firma zur weiteren Betriebsentwicklung in Teilen entgegensteht.
Zur besseren Nutzbarkeit des Betriebsgeländes wird u.a. beabsichtigt die Zufahrt zu dem Wertstoffhof in nord-östlicher Richtung zu verschieben. Hierfür ist ebenfalls eine Verlegung des Wirtschaftsweges, welcher die Zuwegung zum Mathildenhof darstellt, notwendig.
Der Vorhabenträger wird seine Planungsabsichten in der Sitzung vorstellen und anhand des beigefügten Planungsentwurfs erläutern. 

2. Bauleitplanung der Stadt Mendig, Industriegebiet;
Vorstellung der Entwicklungsabsichten des Vorhabenträgers

Bei der Stadt Mendig hat kürzlich ein Vorhabenträger vorgesprochen, um die Brachfläche in dem Bereich hinter der „Goethestraße“, zwischen der „Jahnstraße“ und der„Eichendorfstraße“, zu entwickeln.
Es ist vorgesehen, die dort vorhandene Bebauung (Lagerhallen) abzureißen, den noch vorhandenen Bims auszubeuten, das gesamte Areal aufzufüllen, um anschließend auf der gesamten Fläche eine wohnbauliche Nutzung zu ermöglichen und die dafür notwendigen Erschließungsanlagen herzustellen.
Der Vorhabenträger wird seine Planungsabsichten in der Sitzung vorstellen und anhand des beigefügten Planungsentwurfs erläutern.
Der Planungsentwurf soll dem Ausschuss zunächst als Diskussionsgrundlage für eine mögliche Entwicklung dienen.
Für die Planung in der vorliegenden Form ist eine Bebauungsplanänderung erforderlich, da die Flächen derzeit als Mischgebiet festgesetzt sind und in einem Mischgebiet eine ausgewogene Durchmischung der Nutzungen Wohnen und Gewerbe erfolgen soll. Dies ist in dem Bereich, aufgrund der beabsichtigten ausschließlichen Wohnnutzung, nicht der Fall.

3. Bauleitplanung der Stadt Mendig; Bebauungsplan Martinsheim/Ernteweg;
Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 und nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der Aufstellungsbeschluss zur Durchführung eines beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB wurde bereits in der Stadtratssitzung am 21.03.2017 gefasst. Am 25.09.2018 hat der Stadtrat dann einen Verfahrenswechsel nach § 13 b BauGB beschlossen.

Da der Satzungsbeschluss in dem Verfahren nach § 13 b BauGB nicht bis zum 31.12.2021 erfolgen konnte, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 21.12.2021 einen erneuten Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 b BauGB „neu“ (in der Fassung der Gesetzesänderung vom 10.09.2021) gefasst.

In dieser Sitzung hat der Stadtrat ebenfalls den Planentwurf angenommen und beschlossen, die bereits stattgefundenen Verfahrensschritte für das neue Verfahren zu werten und die öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Veröffentlichung zur Offenlage erfolgte am 02.02.2022 im Bekanntmachungsorgan der Stadt Mendig. Die Offenlage fand vom 14.02.2022 bis einschl. 16.03.2022 statt.

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 04.02.2022 und hat im gleichen Zeitraum stattgefunden.

In seiner Sitzung am 28.06.2022 hat der Stadtrat den Tagesordnungspunkt über die Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen vertagt, da zu verschiedenen Stellungnahmen Klärungsbedarf bestand. Diese offenen Punkte wurden inzwischen geklärt und sind in die Anlage „Würdigung“ eingegangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage „Würdigung“ mit den dazugehörigen Einzelbeschlussvorschlägen zur Würdigung aufgeführt.

Aufgrund vorliegender Stellungnahmen von Fachbehörden im bisherigen Verfahren (Umweltbelange) und im Nachgang durchgeführter Gespräche, ist es notwendig einen Verfahrenswechsel ins Vollverfahren durchzuführen. Zudem sind aufgrund inzwischen ergangener Rechtsprechung engere Voraussetzungen an die Anwendung des § 13 b BauGB ergangen, die in diesem Gebiet nicht erfüllt sind. Im Rahmen des Vollverfahrens erfolgt die Erstellung eines Umweltberichts mit Bilanzierung des Eingriffs und des Ausgleichs.

Daher sollte zur Erlangung eines rechtssicheren Verfahrens erneut ein Wechsel des Verfahrens, hin zu einem regulären Vollverfahren, erfolgen. Die bislang erfolgten Schritte der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage dienen als Grundlage des Weiteren Verfahrens. Der Wechsel in ein Vollverfahren sowie die Reduzierung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans machen nach § 4a Abs. 3 BauGB im weiteren Verfahren eine erneute Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich.

Den Unterlagen sind neben der Würdigung noch der Bebauungsplanentwurf, einschließlich textlicher Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht sowie die artenschutzrechtliche Vorprüfung, die Verkehrsabschätzung, der geotechnische Untersuchungsbericht und der Biotop- und Nutzungstypenplan beigefügt.

Beschlussvorschlag:

    1. Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Würdigung der Stellungnahmen aus dem Auslegungs- und Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB entsprechend der in der Anlage „Würdigung“ aufgeführten Einzelbeschlüsse vorzunehmen. Diese Anlage wird somit Teil der Niederschrift.
    2. Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Stadtrat einen Verfahrenswechsel und das Bebauungsplanverfahren als Vollverfahren durchzuführen. Die bislang erfolgten Schritte der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage dienen als Grundlage des Weiteren Verfahrens.

4. Einvernehmen gemäß § 36 BauGB, Bauantrag zur Errichtung einer Garage in der Hospitalstraße, Mendig (Gemarkung Niedermendig, Flur 10, Flurstück 104/1)

Die Garage soll auf der rückwärtigen Gebäudeseite grenzständig zur Parzelle 103/3 errichtet werden und eine Breite von 6,20 m, eine Länge von 7,50 m sowie eine Höhe von 4,17 m haben. Durch das abfallende Gelände ergibt sich an der Nord-West-Seite der Garage eine tatsächliche Höhe von 5,09 m.

Nach § 8 Absatz 9 Satz 1 Nummer 3a) Landesbauordnung RLP dürfen unter anderem gegenüber Grundstücksflächen ohne Abstandsflächen oder mit einer geringeren Tiefe der Abstandsflächen Garagen errichtet werden, wenn sie an den Grundstücksgrenzen oder in einem Abstand von bis zu 3 m von den Grundstücksgrenzen eine mittlere Wandhöhe von 3,2 m über der Geländeoberfläche nicht überschreiten. 

Der Bauherr stellt hierzu einen Abweichungsantrag und bittet die Überschreitung der max. Gebäudehöhe von 3,2 m um ca. 1,84 m aufgrund der vorherrschenden Grenzbebauung in der näheren Umgebung sowie der unterschiedlichen Grundstückshöhen zum Nachbar hin zuzulassen. Die Eigentümerin der Parzelle 103/3 hat der Überschreitung zugestimmt.

5. Mitteilungen

Die kompletten Sitzungsvorlagen können hier heruntergeladen werden: https://buergerinfo.mendig.de/si0057.asp?__ksinr=1130