Aus Mitgliederkreisen haben wir die Information erhalten, dass derzeit Senioren angerufen werden. Eine täuschend echte Computeransage meldet sich dann als Amtsgericht Stuttgart oder Vollzugsbehörde Stuttgart und behauptet, dass gegen den Angerufenen ein Pfändungsbeschluss über 5.000 € vorliege und weitere Mahn- und Pfändungsgebühren drohen.

Gerade ältere Menschen, die noch nie einen Mahnbescheid erhalten haben, bekommen dann verständlicherweise Panik. Um diese Forderung außergerichtlich zu regeln, wird der Betroffene aufgefordert, auf seinem Handy die Ziffer 1 zu drücken. Weitere Infos würde man durch Drücken der 2 erhalten.

Was passiert da? durch Drücken einer der beiden Nummern kommt man in eine endlose Warteschleife. Das perfide ist, dass man mit den beiden Nummern in Wirklichkeit der Aufnahme einer teuren Telefonverbindung mit Gebühren bis zu 3 € pro Minute zustimmt.

Da man weiss, dass man bei Behördenanrufen oft lange Warteschleifen erlebt, wartet der Angerufene geduldig. 10 Minuten Wartezeit sind dann 30 €, die nicht die Betrüger abbuchen, sondern die Telefongesellschaft.

Die auf dem Display angezeigte Nummer beginnt oft mit 0711 (Vorwahl Stuttgart). Es werden aber oft auch andere Vorwahlen verwendet. Da die Betrüger eine technische Lücke ausnutzen und die Rufnummernanzeige mit einer Phantasienummer fälschen, lohnt es sich nicht, die Rufnummer zu sperren. Auch eine Anzeige bei der Bundesnetzagentur oder bei der Polizei ist zwecklos, weil die frei erfundene Nummer nie zum Anrufer führt. Man kann eine Fangschaltung beantragen. Das ist auch zwecklos, weil die Betrüger von fernen Ländern aus anrufen, wo die heimische Polizei keinen Zugriff hat.

Was kann man dagegen tun?

Ruhe bewahren und auflegen. Keinesfalls eine Ziffer oder eine andere Taste betätigen. Weitererzählen, damit andere vorgewarnt sind.

Im übrigen – es kann ja mal vorkommen, dass man mal eine Rechnung verschusselt und die Mahnungen auch. Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist immer schriftlich – ist er ungerechtfertigt, kann man Widerspruch einlegen. Da hilft einem ein Anwalt und weil eigentlich einfach ist, kann auch ein Bekannter oder ein Nachbar dabei helfen.

Im übrigen – Amtsgerichte rufen nie an. Schon aus Beweisgründen geht da alles nur schriftlich. Deswegen sind solche Anrufe falsch. Einfach auflegen. Keine Angst machen lassen.

Hier übrigens eine offizielle Stellungnahme des Amtsgerichts Stuttgart:

Warnung vor betrügerischen Anrufen

Seit Anfang des Jahres geben sich in ganz Deutschland wieder vermehrt Anrufer als Mitarbeiter des Amtsgerichts Stuttgart aus und mahnen Geldzahlungen an. Oftmals erscheint im Telefondisplay des Angerufenen eine nicht existente Rufnummer oder gar eine Rufnummer des Amtsgerichts Stuttgart.

Zudem sind uns Fälle bekannt geworden, in denen über eine Bandansage die Angerufenen aufgefordert wurden, bei Anerkennung der Forderung auf der Tastatur die „1“ zu drücken oder die “2“, um weitere Auskünfte zu erhalten.
Dadurch soll der Anruf in eine kostenpflichtige Warteschleife umgeleitet werden.

Wir weisen darauf hin, dass derartige Anrufe nicht von Mitarbeitern des Amtsgerichts Stuttgart getätigt werden. Zahlungsaufforderungen werden stets schriftlich auf dem Postweg versandt.
Wir empfehlen, beim örtlich zuständigen Polizeirevier Strafanzeige zu erstatten.

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