Auch rheinland-pfälzische Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie beispielsweise Heizöl oder Holzpellets heizen, können eine einmalige Entlastung für 2022 angefallene Heizkosten erhalten. Mit dem bundeseinheitlichen Programm zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen.
Ein solcher Antrag kann online hier gestellt werden. Zum Onlineportal
Da viele ältere Menschen mit dem Internet nicht klar kommen, hier der Antrag zum Download. Er kann nämlich auch in Papierform gestellt werden. Download Brennstoffhilfe Papierantrag
Weitere Informationen FAQ des Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
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