Änderung des Bebauungsplans zwischen Wasserschöpp und Ernteweg

Im Bauausschuss hat die Stadt die Aufhebung des Teilbereich 1 des aus 1971 stammenden Bebauungsplans beantragt. Dies wurde im Bauausschuss abgelehnt.

In der Stadtratssitzung vom 23. Januar wurde jetzt auf Antrag der Stadtverwaltung die Änderung des Teilbereichs 1 beschlossen. Dabei wurde nicht bekanntgegeben, welche Änderungen getroffen werden saollen.

Als nächster Schritt wird die Offenlegung des Bebauungsplanes durchgeführt werden. Dann wird auch bekannt, welche Änderungen von der Verwaltung vorgeschlagen werden. Ein Termin für diesen Vorgang ist noch nicht bekannt.

Warum angesichts der wenigen Baulücken der Bebauungsplan noch geändert werden soll, ist nicht erkennbar. Der Bebauungsplan enthält einige Regelungen, die für ein einheitliches Bild der Bebauung im betreffenden Quartier sorgen sollen. Hier ist z.B. zu nennen, dass dort keine Flachdächer vorgesehen sind, sondern Satteldächer mit First parallel zur Straße. Investoren sehen aber nur die Rendite und wollen, wie z.B. im Ernteweg Nr. 44 mit einem Staffelgeschoss sowohl die Beschränkung auf 2 Vollgeschosse als auch die Satteldachpflicht umgehen. So ein Staffelgeschoß, das dann als Penthouse verkauft oder vermietet werden kann, bringt ja eine schöne Rendite. Am Beispiel Ernteweg 44 sieht man, dass solche Gebäude in einem durch Ein-oder Zweifamilienhäusern geprägten Milieu ein Fremdkörper darstellen.

 

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Bebauungsplan Ernteweg Wasserschöpp
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