Bauland ist knapp. Der Preis ergibt sich aus dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage, möglicherweise aktuell beeinflusst durch die Situation in der Ukraine. Für potentielle Bauherren ist es daher von Interesse, wo in etwa die qm-Preise liegen. Dazu hat man im Baugesetzbuch im § 196, Absatz 1 die Rechtsgrundlage für Bodenrichtwerte geschaffen. Der Artikel 196 lautet:

(1) Auf Grund der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Es sind Richtwertzonen zu bilden, die jeweils Gebiete umfassen, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. Die wertbeeinflussenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks sind darzustellen. Die Bodenrichtwerte sind jeweils zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres zu ermitteln, wenn nicht eine häufigere Ermittlung bestimmt ist. Für Zwecke der steuerlichen Bewertung des Grundbesitzes sind Bodenrichtwerte nach ergänzenden Vorgaben der Finanzverwaltung zum jeweiligen Hauptfeststellungszeitpunkt oder sonstigen Feststellungszeitpunkt zu ermitteln. Auf Antrag der für den Vollzug dieses Gesetzbuchs zuständigen Behörden sind Bodenrichtwerte für einzelne Gebiete bezogen auf einen abweichenden Zeitpunkt zu ermitteln.
(2) Hat sich in einem Gebiet die Qualität des Bodens durch einen Bebauungsplan oder andere Maßnahmen geändert, sind bei der nächsten Fortschreibung der Bodenrichtwerte auf der Grundlage der geänderten Qualität auch Bodenrichtwerte bezogen auf die Wertverhältnisse zum Zeitpunkt der letzten Hauptfeststellung oder dem letzten sonstigen Feststellungszeitpunkt für steuerliche Zwecke zu ermitteln. Die Ermittlung kann unterbleiben, wenn das zuständige Finanzamt darauf verzichtet.
(3) Die Bodenrichtwerte sind zu veröffentlichen und dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.“
Die Richtwertzonen können einzelne Straßen, Viertel oder ganze Orte umfassen. Die Richtwerte sind nicht verbindlich, aber eine gute Orientierung, da alle Notare gesetzlich verpflichtet sind, eine Abschrift von jedem beurkundeten Grundstücksvertrag an den jeweils zuständigen Gutachteraussschuss zu übersenden. Dieser Gutachterausschuss hat u.a. die Aufgabe für eine landesweite Grundstücksmarkttransparenz zu sorgen und legt daher die Richtwerte fest.

Bodenrichtwerte in Mendig

Die Boden-Richtwerte in Mendig sind recht unterschiedlich. 150 € pro qm im südlichen Niedermendig, 85€/qm im Ortskern in Obermendig. Allerdings stammen die Angabe auf der Karte vom 1.1.2020 und beziehen sich auf baureifes Land. Es gibt auch einen Premiumdienst, der kostenpflichtig ist. Da dürfte man aktuellere Daten sehen. Informationen zu den Boden-Richtwerte gibts auch bei den Kataster-/Vermessungsämtern.

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