Die Abgabepflicht der Grundsteuererklärung stellt insbesondere ältere Menschen vor besondere Herausforderungen. Die Erklärung muss grundsätzlich online abgegeben werden. Wir erklären, welche Online-Möglichkeiten es gibt und worauf Sie achten müssen. Und wir erklären, in welchen Ausnahmefällen Sie die Erklärung schriftlich oder zur Niederschrift beim Finanzamt abgeben können. Zuerst: wir dürfen keine Steuerberatung durchführen. Das ist allein den steuerberatenden Berufen vorbehalten.

Die gute Nachricht: Es gibt jetzt auch eine vereinfachte online-Grundsteuerabgabemöglichkeit. Siehe Ziffer 5.

Man hat Zeit bis 31. Oktober 2022, die Erklärung abzugeben.

  1. Elster
  2. Vereinfachtes elektronisches Verfahren
  3. Schriftform

Sie nutzen bereits das Online-Portal http://www.elster.de? Dann finden sie nach der Anmeldung seit 1.7.2022 dort online-Formulare für die geforderte Grundsteuererklärung.

Wenn Sie einmal bei Elster registriert sind, können Sie auch ihre Einkommenssteuererklärung und ggfls auch andere Steuererklärungen elektronisch abgeben.

Die Registrierung bei Elster.de ist ein komplizierter Prozess.

Es gibt aber ein zweites, weniger bekanntes Elsterportal. https://einfach.elster.de/ Das richtet sich ausschliesslich an Rentner und Pensionäre.  Sie können da aber nur Ihre Einkommensteuererklärung abgeben, soweit Sie

  • eine Rente/Pension beziehen,
  • Kapitaleinkünfte haben oder
  • Einkünfte aus Minijobs haben.

Auch eine gemeinsame Erklärung mit der Ehefrau oder einem eingetragenen Lebenspartner geht – wenn die weitere Person dieselben Voraussetzungen hat.

Nur mit einfach.elster.de können Sie keine Grundsteuererklärung abgeben!

Warum man da nicht auch gleich die Grundsteuererklärung drangehängt hat, wissen vermutlich noch nicht einmal die Götter.

Es lohnt sich aber für die einfachen Steuererklärungen. Sie benötigen zum Anmelden Ihre 11-stellige Identifikationsnummer. Diese steht auf ihrem Einkommensteuerbescheid. Nicht zu verwechseln mit der Steuernummer. Nachdem Sie die Identifikationsnummer und Ihren Geburtstag eingegeben haben, erhalten Sie die Zugangsnummer innerhalb 7 Tagen per Post. Diese gilt 140 Tage, in denen Sie ihre Einkommensteuererklärung abgeben können.

Aber wie gesagt, die Grundsteuererklärung geht damit nicht.

Eigentlich hat das Finanzamt die schriftliche Grundsteuererklärung nicht vorgesehen. Es ist prinzipiell vorgeschrieben, die Grundsererklärung online abzugeben. Nur in Härtefällen ist die schriftliche Erklärung zulässig. Das Ausfüllen der schriftlichen Formulare ist auch nicht ganz einfach. Wir empfehlen daher die vereinfachte online-Steuererklärung.

Vordruckverzeichnis
Beschreibung und Hinweise Bezeichnung. nicht ausfüllbar ausfüllbar Anleitung/ Merkblatt
Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts Hauptvordruck GW-1 Download Download Download
Anlage Feststellungsbeteiligte GW-1A Download Download
Anlage Grundstück GW-2 Download Download Download
Einlageblatt zur Anlage Grundstück GW-2A Download Download
Anlage Land- und Forstwirtschaft GW-3 Download Download Download
Anlage Tierbestand GW-3A Download Download Download
Anlage Grundsteuerbefreiung/-vergünstigung GW-4 Download Download Download

Diese online-Grundsteuererklärung ist sehr einfach auszufüllen. Sofern Sie überschaubaren Grundstücksbesitz (Ein/Zweifamilienhaus) haben, klappt das wunderbar. Auch wenn Sie wenig onlineerfahrung haben, geht das sehr einfach. Es kommen nur Fragen, die Sie leicht beantworten können.

1. Klärung, ob das vereinfachte Formular für Sie geeignet ist.

Wenn Sie den untenstehenden Link aufgerufen haben, sehen Sie oben unter  der Ziffer 1 „Prüfen Sie, ob Sie den Service nutzen können“ .

Wie oben bereits geschrieben, klappt das Formular bei einfachen Grundstücksverhältnissen also Ein/Zweifamilienhaus und bei einigen einfachen Varianten. Im Laufe der Prüfung kann es sein, dass Sie auf Elster verwisen weden. Es gibt auch Fälle, für die das Formular demnächst erweitern werden wird. Sie können dann Ihre Mailadresse hinterlegen und bekommen dann eine Info, wenn es so weit ist. Da Sie bis 31.10.2022 Zeit haben, sollte das kein Problem sein.

2. Grundsteuererklärung abgeben

Sie klicken auf diesen Button und beantworten die folgenden Fragen.

Wichtig: Sie werden dann zuerst gebeten, ein Konto zu erstellen. Das sollten Sie unbedingt machen, dann werden Ihre Eingaben gespeichert. Da die Abgabe der Grundsteuererklärung in zwei Schritten durchgeführt werden muss, ist es wichtig, dass Ihre Daten gespeichert werden. Die Daten werden nicht an einen zentralen Rechner weitrgegeben, sondern nur auf Ihrem Rechner gespeichert.

Im Verlaufe der Beantwortung der Fragen kommen Sie dann an einen Punkt, wo das Finanzamt Ihre Identität feststellen möchte. Das geht ganz einfach, Sie geben Ihre Adresse ein und erhalten dann etwa eine Woche später ein Schreiben mit einem Code. Diesen geben Sie ein und können dann die Grundsteuererklärung abschliessen. Damit für den zweiten Teil die Daten wieder da sind, brauchen Sie das Konto.

Das ist eigentlich alles, es ist einfacher, als es klingt.

Hier der Link zum vereinfachten Grundstuerportal:

https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de

Wenn Sie Mitglied im Verein Pro-Mendig e.V. sind oder Seniorin oder Senior über 70 sind und  in der Verbandsgemeinde Mendig leben, können Sie von uns Hilfe bei der Ausfüllung des Formulars bekommen. (Keine Steuerberatung!)  Schreiben Sie uns an info@pro-mendig.de (Bitte komplette Anschrift und Tel-Nummer angeben) oder per Telefon 02652 80 50 956. Gegebenenfalls sprechen Sie Ihr Anliegen und Ihre Adresse auf den Anrufbeantworter. Bitte auch die Telefonnummer. Wir rufen dann zurück.