Informationsrechte der Bürger – Mendig ist rückständig

Die Stadt Mendig geht mit ihrer Informationspflicht sehr restriktiv um. Dabei ist seit dem 11.11.2015 im Land Rheinland-Pfalz das Transparenzgesetz PDF-Download (230 kB) verabschiedet.

Das Transparenzgesetz ist die Grundlage dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz den Anspruch auf Informationszugang ohne Voraussetzungen und unkompliziert umsetzen können. Die Landesregierung will damit politische Entscheidungen nachvollziehbarer machen und demokratische Meinungsbildung fördern. Je mehr Informationen die Bürger und Bürgerinnen haben, desto bessere Möglichkeiten zum Mitreden und Mitgestalten gibt es.

Zugleich wird sich das Verhältnis zwischen Bürgern und Verwaltung dadurch deutlich ändern. Denn mit diesem Gesetz werden Transparenz und Offenheit zu Leitlinien für das Handeln der Verwaltung.

So begründet die Landesregierung das Gesetz.

In Mendig ist das noch nicht angekommen.

Andernach und Mayen stellen bereits seit längerem die kompletten Sitzungsunterlagen des Stadtrats und der Ausschüsse vor der jeweiligen Sitzung ins Internet, soweit es die Tagesordnungspunkte betrifft, die öffentlich behandelt werden.

Baugebiet Martinsheim

Das Beispiel, wie die Stadt die Informations- und Mitwirkungsrechte aktiv beschränkt. Man beschneidet die Auslagefrist der Unterlagen und damit die Informationsmöglichkeiten auf 14 Tage. Das ist sehr kritisch zu sehen, weil man in dieser Frist kaum eine Chance hat, einen komplizierten Rechtsverhalt zu klären.

Ebenso ist nicht akzeptabel, dass bei de ersten Offenlegung nicht alle Planuntelagen offengelegt wurden. Es wurden nur die Umrisse der Baugebiete offengelegt; obwohl viel mehr Unterlagen zu diesem Zeitpunkt existierten.

Unsere Forderung: Ab sofort alle Sitzungsunterlagen der öffentlich behandelten Tagesordnungspunkte öffentlich ins Netz zu stellen. 

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