Lange war es ruhig um die beiden Baugebiete Martinswald und Verlängerung Eichenweg/Sonnenhang, die im März 2017 die Bürger insbesondere in Obermendig „zum Kochen“ brachten. Jetzt hat der Investor neue Pläne vorgelegt und der Bauausschuss befasst sich in seiner Sitzung am 20.09.2018 19:30 (Ratssaal der Stadt Mendig, Marktplatz 5 über den Ratsstuben) mit den 43 Einsprüchen. Beschäftigt man sich mit den Unterlagen im Detail, wird manches offenbar.
Seniorenwohnanlage: Das ist vorbei. Zitat aus den Unterlagen des Investors:

ausgehend von einer attraktiven Wohnlage von gut situierten Bewohnern

Ziel der Planung ist die Schaffung eines kleinen Wohngebietes von Gleichgesinnten.

Die Entwicklung altersgerechter Wohnformen ist in diesen Bereichen möglich – wenn auch nicht optimal

Es sollen jetzt auch Familien mit Kindern und Singles Häuser erwerben können. Wir vertraten schon immer die Ansicht, dass die Bezeichnung Seniorenwohnanlage nichts anderes als eine Nebelkerze war, mit der lediglich die Rodung von fast 4 Hektar Wald bemäntelt werden sollte.

einige Kritikpunkte

Zuerst fällt auf, dass die Würdigung der Einsprüche und die Beschlussvorschläge dazu im Auftrage des Investors von seinem Planungsbüro erarbeitet wurde. Da taucht schon die Frage der Neutralität auf.

Dann wird jetzt endlich sichtbar, dass die gesamte Planung bisher auf Basis einer falschen Rechtsgrundlage durchgeführt wurde. Bisher war Planungsgrundlage der § 13a des BauGB – und der gilt nur im Innenbereich. Die Baugebiete liegen aber eindeutig im Aussenbereich. Darauf hatten wir von Anfang an hingewiesen. Einige Monate nach Planungsbeginn wurde das BauGB um den § 13b erweitert. Der gilt für Baugebietsplanungen im Aussenbereich. Es soll daher jetzt von 13a auf 13b umgeschaltet werden. Das könnte ein handfester Klagegrund werden, weil die bisherige Planung ohne Rechtsgrundlage stattgefunden hat. Der § 13b hat aber massive Einschränkungen: Überbaute Fläche max 10.000 qm, reine Wohnbebauung. Im Klartext: Das Baugebiet Martinsheim muss erheblich verkleinert werden und die angesagte (gewerbliche) Pflegestation kann nicht gebaut werden, weil nur Wohnungen zugelassen sind.  Auch das Baugebiet Verlängerung Eichenweg/Sonnenhang dürfte auch zu groß sein.

§ 8 BauGB sagt, dass Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Dort ist der Wald als Bodenschutzwald ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan fehlt abermals bei den Sitzungsunterlagen.

Weitere Kritikpunkte:

Alle Kritikpunkte hier darzustellen, würde hier den Rahmen sprengen. Einige weitere Beispiele: aus den angegebenen Zahlen lässt sich die tatsächliche Größe des Baugebiets nicht erklären. eine Kanalberechnung für den Erntewegkanal wird nicht vorgelegt, man läst nur durchblicken, dass es im Bereich Teichwiese-Schulstrasse Probleme geben könnte. Fragen der Hangabsicherung im Bereich der Häuser Ernteweg 90-94 sind ebenso wenig fixiert wie die Verkehrsableitung. Es soll zwar eine temporäre Baustrasse nach Norden zur L 120 gebaut werden. Generell soll der Verkehr  komplett durch die Wohn- und Spielstraßen des Eichenwegs und des Sonnenhangs geführt werden.

Das PDF mit allen unsere Stellungnahmen, die wir dem Bauausschuss zugeleitet haben, können Sie hier downloaden

Martinsheim Stellungnahme PRO MENDIG

Weitere Unterlagen:

Tagesordnung Bauausschuss
Würdigung der Einsprüche
Verkehrsabschätzung_Martinsheim_2018_08
Verkehrsabschaetzung_Verl_Eichenweg_2018_08
Artenschutzrechtliche_Prüfung