Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz: ein richtig gutes Gesetz.

Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz: ein richtig gutes Gesetz. Das gibt dem Bürger umfassende Einsichtsrechte in die Unterlagen der Behörden und Gremien.

§ 1 Zweck des Gesetzes

(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen zu gewähren, um damit die Transparenz und Offenheit der Verwaltung zu vergrößern.

(2) Auf diese Weise sollen die demokratische Meinungs- und Willensbildung in der Gesellschaft gefördert, die Möglichkeit der Kontrolle staatlichen Handelns durch die Bürgerinnen und Bürger verbessert, die Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen erhöht, Möglichkeiten der demokratischen Teilhabe gefördert sowie die Möglichkeiten des Internets für einen digitalen Dialog zwischen Staat und Gesellschaft genutzt werden.

(3) Transparenz und Offenheit sind Leitlinien für das Handeln der Verwaltung. Sie finden ihre Grenzen in entgegenstehenden schutzwürdigen Belangen.

Auf der Webseite des Justizministerium Rheinland-Pfalz steht folgendes über das Transparenzgesetz: „Am 1. Januar 2016 in Kraft getreten, gewährleistet das neue Gesetz die aktive Veröffentlichung von amtlichen Informationen und Umweltinformationen durch die rheinland-pfälzische Verwaltung.“

In Andernach und in Mayen sind Ratsinformationssysteme im Einsatz, wo man die Sitzungsunterlagen der öffentlichen Sitzungen einsehen kann.

Bei der Stadt Mendig existiert ein solches Ratssystem bisher nicht..

Aber: Das Transparenzgesetz sieht vor, dass dort, wo keine aktive Veröffentlichung stattfindet, man auf Antrag Einsicht bekommen kann.

Man kann da zB sich die Unterlagen zusenden lassen, die die Stadträte in der Stadtratssitzung als Entscheidungsgrundlage bekommen haben, soweit es die Tagesordnungspunkte der öffentlichen Sitzung betrifft. E-Mail an buergermeister@stadt-mendig.de genügt. Man bekommt dann rechtzeitig vor der nächsten Stadtrats- oder Bauausschusssitzung die Unterlagen zugesandt.

Nutzen Sie Ihr Bürgerrecht. Schauen Sie hin. Fordern Sie diese Unterlagen an.