In seiner letzten Sitzung am 15.10.2019 hat der Bauausschuss ausführlich beraten und beschlossen, dem Stadtrat vorzuschlagen, die zweite Offenlegung durchzuführen. Allerdings ist noch nicht alles optimal geplant. Insbesondere die Verkehrsanbindung über den Eichenweg und die Ableitung der Abwässer ist noch nicht optimal.

Verkehrsableitung

Unser Vorschlag, während der Bauzeit den Baustellenverker nicht über die Straßen des Sonenhangs und den Eichenweg, sondern über eine temporäre Straße, die direkt zur Straße nach Bell führt, wird umgesetzt. Damit ist der LKW-Verkehr aus den bisherigen Baugebieten raus. Allerdings soll zukünftig der Verkehr des neuen Baugebiets und der Verkehr aus dem Baugebiet Martinsheim durch den Eichenweg führen. Das bedeutet für die Anwohner im Eichenweg eine erhebliche Belastung. Der Planer hat berechnet, dass mit 633 Fahrten pro Tag zu rechnen ist. Die Fahrten verteilen sich nun nicht gleichmässig über den Tag. Das meiste Verkehrsaufkommen passiert innerhalb der 12 Tagesstunden und auch dort nicht gleichmäsig verteilt. Grob gerechnet gibt das pro Minute ein Fahrzeug. Anwohner, Post, Paketversender, Handwerker. Was bei solchen Zahlen unter den Tisch fällt, ist, dass die Fahrzeuge immer breiter werden. Nicht nur weil die Leute SUVs kaufen, auch die anderen PKWs sind deutlich breiter wie früher.

Die einzige Lösung wäre, statt der Baustrasse eine dauerhafte Strasse zu bauen und den Verkehr gar nicht in den Eichenweg einzuleiten.

Kanalisation – Abwassermanagement

Im Baugebiet soll es zwei Kanalsysteme geben. Schmutzwasser und Oberflächenwasser werden getrennt abgeführt. Relevant ist vor allem dabei das Oberflächenwasser. Durch die bei einem Baugebiet unvermeidliche Bodenversiegelung und die sowohl in der Zahl als auch in der Heftigkeit zunehmenden Starkregen ist die Entsorgung des Oberflächenwassers ein großes Problem.

Es ist vorgesehen, über ein Regenzurückhaltesystem eine verzögerte Abgabe des Regenwassers an die eigentlich nicht ausreichende Kanalisation im Ernteweg abzuführen. In der Bauausschuss-Sitzung sagte der Planer, dass man bei der Planung des Kanal- und Abwasserrückhaltesystem von einem 50jährigen Starkregenereignis ausgehe. Also von einem Starkregen, wie er in 50 Jahren nur einmal vorkommt. In der Tat wird bei vergleichbaren Planungen in anderen Kommunen von einem 50jährigen, aber auch oft von einem 100jährigen Starkregenereignis ausgegangen.

Insofern ist der Planungsansatz zeitgemäß.

Problem Kanalkapazität Ernteweg/Teichwiese/Schulstraße

Das Oberflächenwasser soll verzögert in den Kanal Ernteweg/Teichwiese/Schulstraße abgeleitet werden. Dieses Kanalsystem stammt aus einer Zeit, wo man Starkregen nicht kannte und ist viel zu klein dimensioniert. Im Bereich Schulstraße/Teichwiese gibt es bereits konkrete Planungen, das Kanalsystem zu erneuern. Trotz verzögerter Einleitung in den Kanal ist im Ernteweg mit Problemen zu rechnen. Es kommt ja jetzt schon vor, dass bei stärkeren Regen im Ernteweg die Keller vereinzelt zulaufen.

Starkregen und Klima

Den Worst Case würde ein Starkregenereignis nach dem Pflügen der Ackerflächen hangaufwärts bei entsprechender Abschwemmung von Oberboden darstellen.

Im Klartext: Der Planer rechnet damit, dass es durchaus zu einer Schlammlawine kommen könnte. Der Worst Case ist ja nicht unrealistisch. Wenn ein 50jähriger Starkregen auf die aufgepflügte Ackerkrume trifft, kann es schon passieren. Im Bebauungsplan gibt es keine Hinweise, inwieweit ein solches Ereignis abgefangen wird. Es gibt lediglich einen Hinweis auf Randgehölze, die hemmend wirken. Ob diese ausreichen?

Durch die Versiegelungsflächen innerhalb des Plangebietes kommt es ins-besondere aufgrund der Südhanglage zu einer vermehrten Aufheizung des Bereichs. Durch den Bau von Gebäuden wird zudem der Kaltluftstrom zum südlichen Siedlungskörper hin gebremst. Das dürfte nicht nur Auswirkungen im neuen Baugebiet haaben, sondern auch unterhalb im Ernteweg.

Das Ende der Schottergärten

Gestaltung unbebauter Flächen bebauter Grundstücke (§ 88 (1) Nr. 3 LBauO)
Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Anlage und flächige Abdeckung von Gartenflächen mit Mineralstoffen (z.B. Kies, Splitt, Schotter, Wasserbausteine o.ä.), oder oberflächlich sichtbaren Folien ist nicht zulässig. Diese Bindung gilt nicht für Wege und Zufahrten.

Im Sinne eines schonenden Umgangs mit Grund und Boden soll das notwendige Maß der Versieglung auf ein Minimum reduziert werden, weshalb die nicht überbaubaren Grundstücksflächen gärtnerisch anzulegen sind. Zusätzlich werden durch die anzupflanzende Vegetation den ökologischen und klimatischen Ansprüchen (bspw. Schaffung von Lebensräume für Pflanzen und Tierarten, Lokalklimaregulation) entsprechende Flächen geschaffen. Durch die Schaffung von gärtnerischen Anlagen wird nicht zuletzt das optische Er-scheinungsbild des Siedlungskörpers aufgewertet.

Damit wird dem Unsinn der Schottergärten ein Riegel vorgeschoben.

Hier können Sie die Details nachlesen:
Download Textfassung Begründung des Bebauungsplans