Der Investor stellt das zumindest so dar.

Auf den ersten Blick hört sich das auch toll an. Seniorengerechte Häuser, ja sogar eine Pflegestation in der neuen Siedlung. Durch die Pflegestation in der Siedlung verspricht der Investor, dass die dort wohnenden Alten länger in ihrer gewohnten Wohnumgebung bleiben können. Hört sich gut an, auch weiss jeder, dass wir wegen der demographischen Entwicklung vermehrt seniorengerechte Wohnungen brauchen.

Bei genauerer Betrachtung – erhebliche Zweifel

Bei genauerer Betrachtung kommen aber erhebliche Zweifel auf. Das hätte der Stadtrat auch merken müssen, dass der Investor da nur Nebelkerzen wirft, um letztlich den durch Flächennutzungsplan und durch das Forstgesetz geschütze Martinswald  abholzen und bebauen zu können.

Die wirkliche Rechtslage

Zum Beispiel soll laut Stadtratsbeschluss lediglich ein „allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen werden. In den bis jetzt bekannten offiziellen Unterlagen ist kein Wort von einer Seniorensiedlung zu lesen.

Rechtlich gesehen (und nur das zählt), kann der Investor in einem genehmigten allgemeinen Wohngebiet Wohngebäude jeglicher Art bauen. Gemäß der Baunutzungsverordnung $ 4 sind in einem solchen Gebiet zulässig: Wohngebäude; die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften; nicht störende Handwerksbetriebe, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

Wird also das Baugebiet so ausgewiesen, wie es der Stadtrat will, hat der Investor freie Hand. Es sind natürlich herrliche Grundstücke mit unverbaubarer Weitsicht.

Senior – ein rechtlich ungeklärter Begriff

Der Begriff „Senior“ ist rechtlich nirgendwo definiert. Zum Beispiel gilt beim FC Bayern für die A-Seniorenmannschaft eine Altersgrenze von 32 Jahren.

Wegen der fehlenden rechtlichen Definition des Begriffes „Senior“ kann auch keine entsprechende Auflage durch die Stadt erfolgen. Selbst wenn man das ernsthaft als Seniorenwohnsiedlung definiert, ist damit nichts ausgesagt. Heute ist jeder Hausneubau im übrigen barrierefrei zu bauen., also jeder Neubau ist da schon mal seniorengerecht.

Das Baugelände ist seniorenfeindlich!

Nicht seniorengerecht ist aber das Gelände des Bauvorhabens. Steigungen der geplanten Straßen mit bis zu 15% machen es für alte Leute nahezu unmöglich zu Fuß sich in der Siedlung zu bewegen, geschweige diese zu verlassen. Die abgelegene Lage verhindert den sozialen Anschluss an das Leben in Oberwendig.

Die geplante Pflegestation – eine Fata Morgana

Auch das schöne Argument, dass die Pflegestation die Verweildauer in den Häusern verlängert, ist anzuzweifeln. Vieles spricht dafür, dass diese Pflegestation  nie rentabel sein wird. Da es sich um einen Gewerbebetrieb handelt, kann der nur existieren, wenn er rentabel ist.  Und man kann gute Gründe erkennen, die darauf hinweisen, dass diese Pflegestation nie gebaut werden wird.

Nimmt man mal an, dass bei einem Erstbezug die neuen Bewohner zwischen 55 und 70 Jahre alt sind. Man kann weiterhin davon ausgehen, dass es bei dieser Altersstruktur schon mal 15 Jahre dauert, bis die ersten Pflegefälle auftreten. Selbst nach 15 Jahren wird die Pflegestation da noch keine Rentabilität finden. Logische Konsequenz: Wo keine Rentabilität, da keine Pflegestation.

Was bleibt also?

Was bleibt also? Wird so gebaut, wie es der Stadtrat auf dem Weg gebracht hat, dann bleibt am Ende der unwiederbringliche Totalverlust von 4 Hektar Wald, der „grünen Lunge von Obermendig“ und ein hochrentables allgemeines Wohngebiet.