Entscheidungen über Baugebiete sind komplex, sowohl von der Sache her als auch, was die rechtliche Beurteilung betrifft. Dazu kommt, dass dieses Baugebiet in der Bevölkerung höchst umstritten ist und wegen der Landschaftsveränderung und den Belastungen der Infrastruktur von großen Teilen der Bevölkerung abgelehnt wird.

Der zu beschliessende Tagesordnungspunkt lautete:

„Bauleitplanung der Stadt Mendig: Bebauungsplan „Martinsheim/Ernteweg“ Annahme des Entwurfes und Einleitung der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung gem §3 Abs. 2 und §4, Abs. 2 BauGB“.

Der Beschlussvorschlag war wie folgt vorgesehen:

„Der Stadtrat beschliesst aufgrund der Umplanung der Konzeption von einem vorhabenbezogenen Bebauuungsplan abzusehen und die Planung als Angebotsbebauungsplan aufzustellen.Weiterhin nimmt der Stadtrat den Entwurf des o.g. Bebauungsplanes an und beschliesst die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

Eine Bewertung der Unterlagen in der vorherigen Bauausschussitzung konnte nicht stattfinden, weil dem Vernehmen nach die Unterlagen noch nicht fertig waren. So mussten die Stadträte 85 Seiten des komplizierten Bebauungsplansentwurfs durcharbeiten, ohne auf die Expertise des Bauausschusses zurückgreifen zu können. Zu alledem stand auf der Tagesordnung auch noch ein weiteres Baugebiet zur Entscheidung an. Alles in allem 161 Seiten Tagungsunterlagen.

Bemerkenswert auch, dass in der etwas früher veröffentlichen Tagesordnung zu lesen war, dass man jetzt die zeit Offenlegung starten wollte. Der einige Tage später vorgelegte Beschlussantrag sieht etwas ganz anderes vor, nämlich den Wechsel der Art des Bebauungsplans. Es ist zu vermuten, dass in der Zwischenzeit, kurz vor der Stadtratssitzung erst die Entscheidung getroffen wurde, das Verfahren zu ändern.

Dazu kam, dass grundlegende Fragen bezüglich des Bebauungsplans Martinsheim in der Sitzung nicht beantwortet werden konnten. Zm Beispiel fragte Stephan Retterath, der Fraktionsvorsitzende der Grünen, warum der Investor den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht weiter verfolgen möchte. Darauf gab es keine Antwort. Stadtbürgermeister Ammel teilte lediglich mit, dass die Gründe demnächst dargelegt werden, wenn der städtebauliche Vertrag ausgearbeitet wird.

Zu viele offene Fragen. Das war wohl mindestens für die CDU-Fraktion, die ansonsten eher als Verfechter des neuen Baugebiets aufgefallen war, zuviel. Achim Grün (CDU) verlangte für die CDU-Fraktion, dass sich zuerst der Bauausschuss mit dem Baugebiet beschäftigen solle, die Vor- und Nachteile des Verfahrenswechsels geprüft werden müssen und dass vor einer Beschlussfassung der städtebauliche Vertrag vorliegen muss.

Dem folgten die beiden anderen Fraktionen und fassten folgenden einstimmigen Beschluss:

Die Entscheidung, von dem bisherigen Instrument eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abzusehen und den Bebauungsplan als Angebotsplanung aufzustellen sowie die Entscheidung über die Annahme als Entwurf, der Durchführung der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird vertagt.
Zunächst sollen im Bauausschuss die Vor- und Nachteile für die Stadt Mendig diskutiert und der Entwurf des Vertragswerks vorberaten werden.

Die erste Konsequenz aus dem Beschluss ist, dass das Vorhaben noch geraume Zeit brauchen wird und dass das Vorhaben im Wahlkampf (am 26. Mai 2019 ist Bürgermeister- und Stadtratswahl) zu einem vieldiskutierten Thema werden wird.