Stadtrat vertagt einstimmig Beschluss über das Baugebiet Martinsheim

2018-12-23T13:36:20+01:0021 Dezember 2018|Kategorien: Martinswald|Tags: |

Entscheidungen über Baugebiete sind komplex, sowohl von der Sache her als auch, was die rechtliche Beurteilung betrifft. Dazu kommt, dass dieses Baugebiet in der Bevölkerung höchst umstritten ist und wegen der Landschaftsveränderung und den Belastungen der Infrastruktur von großen Teilen der Bevölkerung abgelehnt wird. Überraschenderweise hat der Stadtrat Klärungsbedarf erkannt und den eigentlich vorgesehenen Beschluss vertagt um zeitlichen Raum für weitere Beratungen zu geben.

Stadtratssitzung am 18.12.2018 – Beschlussantrag über das Baugebiet Martinsheim

2018-12-19T05:37:00+01:0017 Dezember 2018|Kategorien: Eichenweg/Sonnenhang, Martinswald|Tags: |

Das Baugebiet Martinsheim - Selten hat ein Baugebiet so polarisiert und sovieö Kritik am Stadtrat ausgelöst. Jetzt wird die zweite Offenlegung am 18.12. zu beschliessen sein. Die Stadträte haben 4 Tage Zeit, sich in die komplexen 84 Seiten Beschlussvorlagen einzulesen. Hier eine Zusammenfassung.

Die unterschätzten Risiken „Starkregen“ und „Sturzfluten“

2018-10-13T12:02:43+02:0013 Oktober 2018|Kategorien: Allgemein, Kellbach, Martinswald|Tags: , , , |

Das Thema Starkregen ist in Mendig besonders relevant wegen den Kellbachhochwässern und wegen den ungeklärten Starkregenrisiken, wenn im Martinswald große Waldflächen gerodet werden um einem Baugebiet Platz zu machen. Eine sehr informative Broschüre kann hier downgeloadet oder kostenlos bestellt werden. Sie stammt vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Die 10 Schritte zum Baugebiet

2018-10-07T12:13:22+02:0007 Oktober 2018|Kategorien: Allgemein, Martinswald|Tags: |

Eine Frage, die in der Diskussion über das Baugebiet Martinswald oft gestellt wird: Wie ist die rechtlich vorgeschriebene Vorgehensweise, wenn ein Baugebiet ausgewiesen werden soll. Es gibt für die Abwicklung von Bebauungsplänen gesetzlich vorgeschriebene Verfahren. Den rechtlichen Rahmen bildet das Baugesetzbuch. Es ist aber nicht leicht, die einzelnen Schritte aus dem umfangreichen Gesetz auszulesen. Daher hier die Auflistung der einzelnen Schritte.

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